- aufbieten
- einsetzen
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auf|bie|ten ['au̮fbi:tn̩], bot auf, aufgeboten <tr.; hat:1.a) zur Erledigung einer Aufgabe einsetzen:die Polizei gegen Ausschreitungen aufbieten.b) aufwenden, einsetzen:seinen ganzen Einfluss aufbieten.2. eine beabsichtigte Heirat amtlich bekannt geben:sie sind aufgeboten worden.* * *
auf||bie|ten 〈V. tr. 110; hat〉1. zusammenbringen, aufstellen, auf die Beine bringen (Streitkräfte, Truppen)2. zusammennehmen, -raffen, sammeln, aufwenden (Kräfte)3. (öffentlich, von der Kanzel od. durch Aushang) verkünden (fast nur noch bei Brautpaaren)● ein Brautpaar \aufbieten öffentl. als B. ankündigen (um mögl. Ehehindernisse zu ermitteln); seinen ganzen Einfluss \aufbieten; zu einer Sitzung, einem Fußballspiel \aufbieten 〈schweiz.〉* * *
auf|bie|ten <st. V.; hat [mhd. ūfbieten = (zeigend) in die Höhe heben]:1. einsetzen, zusammenraffen, aufwenden:alle Kräfte, seinen Einfluss, seine ganze Überredungskunst a., um jmdn. zu überzeugen.2. zur Erledigung einer Aufgabe aufrufen, für die Erledigung einer Aufgabe einsetzen:Militär, Polizei a.;alle verfügbaren Kräfte waren zum Einsatz aufgeboten;Soldaten a. (veraltet; einberufen);die aufgebotenen Streitkräfte.3. (bei Versteigerungen) den festgelegten Ausgangspreis ausrufen:ein Bild mit 400 Euro a.* * *
auf|bie|ten <st. V.; hat [mhd. ūfbieten = (zeigend) in die Höhe heben]: 1. einsetzen, zusammenraffen, aufwenden: alle Kräfte, seinen Einfluss, seine ganze Überredungskunst a., um jmdn. zu überzeugen. 2. zur Erledigung einer Aufgabe aufrufen, für die Erledigung einer Aufgabe einsetzen: Militär, Polizei a.; alle verfügbaren Kräfte waren zum Einsatz aufgeboten; Soldaten a. (veraltet; einberufen); hätte er den Jungen als Zeugen der Anklage aufgeboten (Ziegler, Labyrinth 310); die aufgebotenen Streitkräfte. 3. (früher) die beabsichtigte Eheschließung eines Paares öffentlich bekannt geben, verkünden (um mögliche Ehehindernisse zu ermitteln): es wurden gleichzeitig fünf Paare aufgeboten. 4. (bei Versteigerungen) den festgelegten Ausgangspreis ausrufen: ein Bild mit 400 Mark a.
Universal-Lexikon. 2012.